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Allgemeines
Für alle Lieferungen und Verträge mit dem Besteller gelten die nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung
gültigen Fassung.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, abweichende
Bedingungen des Bestellers werden ausdrücklich nicht anerkannt; dies gilt
auch bei vorbehaltloser Ausführung der Bestellung.
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Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind einschließlich aller Muster und sonstigen Angaben
grundsätzlich unverbindlich.
Der Liefervertrag mit dem Besteller kommt erst durch unsere schriftliche
Bestätigung der Bestellung zustande. Bestätigen wir den Auftrag nicht
schriftlich, gilt der Vertrag spätestens mit Ausführung der Lieferung als
abgeschlossen. In diesem Fall gilt der Lieferschein als Auftragsbestätigung.
Tritt der Besteller ungerechtfertigt vom Vertrag zurück oder weigert er
sich, diesen zu erfüllen, so sind wir, unbeschadet der Nachweismöglichkeit
eines höheren Schadens im Einzelfalle, berechtigt, Schadensersatz in Höhe
des Rechnungsbetrages abzüglich der uns ersparten Aufwendungen zu fordern,
sofern nicht nachgewiesen wird, dass uns ein geringerer Schaden entstanden
ist.
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Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Werk und schnellstmöglich an die vom Besteller
angegebene Lieferadresse; eventuelle Angaben zu einem Liefertermin sind
jedoch grundsätzlich unverbindlich.
Bei von uns nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Lieferung (bspw. in Folge
höherer Gewalt oder von uns nicht zu vertretender ausbleibender Belieferung
durch Unterlieferer) sind wir zum Rücktritt berechtigt. Die Gefahr geht
spätestens mit Absendung auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn
Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z. B. die
Versandkosten, übernommen haben. Teillieferungen sind zulässig.
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Gewährleistung und Haftung
Wir gewährleisten, dass die gelieferte Sache bei Gefahrübergang für die
gewöhnliche Verwendung geeignet ist und eine Beschaffenheit aufweist, die bei
Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art der
Sache erwarten kann.
Entspricht die gelieferte Sache nicht diesen Anforderungen, so ist der
Besteller berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, d. h., nach unserer Wahl
Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache.
Hat der Käufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bestimmt, so kann er
nach erfolglosem Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis
mindern oder Schadensersatz verlangen.
Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht,
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wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung der Firma DFV GmbH oder einem ihrer Vertreter beruht;
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wenn der Schaden auf ein fahrlässiges Verhalten von der DFV GmbH oder
einem ihrer Vertreter beruht, bei Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht
in Höhe des typischen unvorhersehbaren Schadens;
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wenn das Leben, der Körper oder die Gesundheit einer Person durch eine von
der DFV GmbH zu vertretende Pflichtverletzung verletzt wurden;
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bei Schadensersatzansprüchen des Bestellers gemäß §§ 1, 4
Produkthaftungsgesetz
Darüber hinaus sind alle Schadensersatzansprüche, nicht zuletzt für reine
Vermögensschäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
Wir übernehmen keine Gewähr für die Eignung des Produktes für eine bestimmte
Verwendungsmöglichkeit, wenn wir die Eignung nicht ausdrücklich schriftlich
zugesichert haben. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, die Eignung des
Produktes für die von ihm gedachte Verwendung selbst zu überprüfen.
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Verjährung der Gewährleistungsansprüche
Die Gewährleistungsdauer beträgt bei Lieferungen außerhalb von
Verbrauchsgüterkaufverträgen 12 Monate ab Gefahrübergang. Mängel müssen uns
spätestens eine Woche nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden.
Durch Arbeiten und Lieferungen aufgrund von Gewährleistungen wird die
ursprüngliche Gewährleistungszeit nicht verlängert. Bei versteckten Mängeln
hat die Meldung innerhalb der Gewährleistungsfrist zu erfolgen. Zeigt sich
der Mangel erst später als sechs Monate nach Übergabe, hat der Käufer den
Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war.
Anderenfalls steht es uns frei, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei
Übergang keine Sachmängel aufwies.
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Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung unserer
Ansprüche unser Eigentum. Dem Käufer ist die Weiterveräußerung der unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
gestattet. Er tritt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen
schon jetzt ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
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Warenrücknahme
Warenrücknahmen erfordern unsere vorherige Zustimmung. Die Bedingungen werden
im Einzelfall festgelegt.
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Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden
Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
Nach dieser Frist tritt Verzug ein, der uns berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 5% p.a. über dem Basiszinssatz zu erheben; die Geltendmachung
höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
Wechsel oder Schecks, deren Annahme wir uns vorbehalten, gelten erst nach
Einlösung als geleistete Zahlung.
Ist ein Käufer uns gegenüber mit Zahlung im Rückstand, so sind wir
berechtigt, weitere Lieferungen bis zur Zahlung des geschuldeten Betrages
zurückzuhalten oder von diesen und anderen Verträgen zurückzutreten.
Der Mindestrechnungswert beträgt 25,00 EUR.
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Mengen und Werkzeuge
Wir behalten uns vor, bis zu 10% mehr oder weniger als die bestellte Menge zu
liefern. Für die Einhaltung von Gewichten und Maßen sowie spezifischen
Gewichten kann eine Gewähr nicht übernommen werden. Wir behalten uns
Abweichungen von bis zu 10 % nach oben oder unten vor.
Für den Bau von Spezialwerkzeugen stellen wir einen Werkzeugkostenanteil in
Rechnung. Das Werkzeug selber bleibt unser Eigentum.
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Abrufaufträge
Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, die gesamte Bestellmenge geschlossen
herzustellen bzw. herstellen zu lassen. Etwaige Änderungswünsche können nach
Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, daß
dies ausdrücklich vereinbart wurde. Abruftermine und -mengen können, soweit
keine festen Vereinbarungen getroffen wurden, nur im Rahmen unserer
Lieferungs- und Herstellungsmöglichkeiten eingehalten werden. Wird die Ware
nicht vertragsgemäß abgerufen, sind wir berechtigt, sie nach verstreichen
einer angemessenen Nachfrist als geliefert zu berechnen.
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Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz. Der
Gerichtsstand ist Berlin.
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Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein
oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, wird die Gültigkeit der AGB im übrigen
nicht berührt werden.
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